Kurzzeitpflege

„Unser Anliegen ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und die persönliche Würde des
Einzelnen zu respektieren.“

Leitbild, Satz 4

Zeitweise Entlastung für Pflegende Angehörige

Innerhalb unserer Einrichtung bieten wir die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen an, die sogenannte Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese Möglichkeit kann z. B. in Anspruch genommen werden nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn ein pflegender Angehöriger in den Urlaub fahren möchte oder selbst erkrankt ist.

 

Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 und nach vorheriger Beantragung die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage im Pflegesatz bis zu einem bestimmten Betrag. Die Investitionskosten im Pflegesatz werden ab Pflegegrad 2 von dem örtlichen Sozialhilfeträger bei Wohnort in NRW gefördert.
Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung müssen privat übernommen werden.

In unseren unterschiedlichen Pflegehäusern verfügen wir über planbare Kurzzeitpflege-Zimmer.

Dies bietet verschiedene Vorteile:
  • Sie können Kurzzeitpflege-Aufenthalte entspannt im Voraus planen und buchen
  • Wir bieten unseren Kurzzeitpflege-Gästen eine zugewandte fachliche Pflege im Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer sowie verschiedene Betreuungsangebote
  • Die Standard-Kurzzeitpflegezimmer sind mit einem Fernseher und einem Telefon ausgestattet.
  • Bei wiederholten Kurzzeitpflege-Aufenthalten entfällt das aufwändige Anmeldeprozedere.
Kurzzeitpflege ist notwendig oder sinnvoll, wenn …

… ein Pflegebedürftiger, der bislang zu Hause gepflegt wurde, nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden kann.

… eine bislang alleinlebende ältere Person nach einer Erkrankung oder einem Unfall für eine begrenzte Zeit professionell gepflegt werden muss.

… der Pflegebedarf von zu Hause gepflegten Angehörigen spontan steigt und die Pflegeperson damit überfordert ist.

… die Pflegebedürftigkeit unerwartet auftritt und Zeit benötigt wird, um die Pflege zu Hause zu organisieren.

… die/der Pflegende selbst erkrankt und vorübergehend nicht imstande ist, die Pflege zu leisten.

… die/der Pflegende aufgrund psychischer oder physischer Belastung eine Auszeit benötigt oder in den Urlaub fahren möchte.

… die/der pflegebedürftige Angehörige langfristig in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird, aber noch kein Platz gefunden wurde.

… die/der pflegebedürftige Angehörige in einer Einrichtung Probewohnen möchte.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kurzzeitpflege im Diakoniewerk Weltersbach.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.