Kurzzeitpflege

Es gibt viele gute Gründe, sich für das Wohnen mit Service zu entscheiden

Hand auf’s Herz! Sie mussten es lernen, mit dem Älterwerden umzugehen. Früher erschien Ihnen Ihre Wohnung oder Ihr Haus womöglich manchmal zu klein. Jetzt haben Sie öfter das Gefühl, dass Ihnen alles zu groß und aufwendig geworden ist.

Für Ihre Gesundheit und für Ihre Fitness sollten Sie etwas tun, und mehr Kontakt zu anderen Menschen wäre ebenfalls nicht schlecht… Und schön wäre auch, wenn Sie ohne Vorbehalte jemanden rufen könnten.

Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 und nach vorheriger Beantragung die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage im Pflegesatz bis zu einem bestimmten Betrag. Die Investitionskosten im Pflegesatz werden ab Pflegegrad 2 von dem örtlichen Sozialhilfeträger bei Wohnort in NRW gefördert.
Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden privat übernommen oder können über den Entlastungsbetrag refinanziert werden.

In unseren unterschiedlichen Pflegehäusern verfügen wir über planbare Kurzzeitpflege-Zimmer.

Dies bietet verschiedene Vorteile:

  • Sie können Kurzzeitpflege-Aufenthalte entspannt im Voraus planen und buchen
  • Wir bieten unseren Kurzzeitpflege-Gästen eine zugewandte fachliche Pflege im Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer sowie verschiedene Betreuungsangebote
  • Die Standard-Kurzzeitpflegezimmer sind mit einem Fernseher und einem Telefon ausgestattet.
  • Bei wiederholten Kurzzeitpflege-Aufenthalten entfällt das aufwändige Anmeldeprozedere.
  • … ein Pflegebedürftiger, der bislang zu Hause gepflegt wurde, nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden kann.
  • … eine bislang alleinlebende ältere Person nach einer Erkrankung oder einem Unfall für eine begrenzte Zeit professionell gepflegt werden muss.
  • … der Pflegebedarf von zu Hause gepflegten Angehörigen spontan steigt und die Pflegeperson damit überfordert ist.
  • … die Pflegebedürftigkeit unerwartet auftritt und Zeit benötigt wird, um die Pflege zu Hause zu organisieren.
  • … die/der Pflegende selbst erkrankt und vorübergehend nicht imstande ist, die Pflege zu leisten.
  • … die/der Pflegende aufgrund psychischer oder physischer Belastung eine Auszeit benötigt oder in den Urlaub fahren möchte.
  • … die/der pflegebedürftige Angehörige langfristig in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird, aber noch kein Platz gefunden wurde.
  • … die/der pflegebedürftige Angehörige in einer Einrichtung Probewohnen möchte.